Pflicht- und Arbeitnehmer Veranlagungen
Seit 1983 durch Vertrauen und Erfahrung gut beraten Ihre Steuererklärungen sind mit uns kein Problem.- Angabe der Identifikationsnummern, Telefonnummer | E-Mail-Adresse.
- Steuerbescheid des Vorjahres.
- und – soweit Sie das erste Mal zu uns kommen – Kopie der letzten Steuererklärung
- Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und evtl. des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit
- Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit Abfindung)
- Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung der Baulohnkasse (SOKA-Bau)
- Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, und Nachweis über Versteuerung im Tätigkeitsland
- Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Konkursausfallgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungsgeld oder Krankengeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Überbrückungsgeld für Umschulungs- und ABM-Maßnahmen, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.
bei Veränderungen im Familienstand
- Heiratsurkunde
- Datum der Scheidung bzw. Scheidungsurkunde,
- Datum des Getrenntlebens etc.
- Wenn Ehegatte verstorben, dann bitte Sterbeurkunde beifügen!
- Kirchenaustritt in 2013 oder Vorjahre: Kopie der Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht
Veränderungen der Bankverbindung: neue Kontonummer, Bankleitzahl
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Geburtsurkunde,
- Name und Geburtsdatum des Kindes,
- Identifikationsnummer
- Nachweise über Kinderbetreuungskosten,
- Nachweise über Schulgeld und über deren Zahlung (Bankbeleg)
- Betreuungskosten (Tagesmutter, Kindereinrichtung, Hort, Babysitter)
- Nachweis über auswärtige Unterbringung,
- bei Zweitausbildung: Nachweis über Erwerbstätigkeit
- private Krankenversicherung (Basis-, Zusatzbeiträge),
- Nachweis einer Körperbehinderung
- Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = „Anlage VL“ des Anlageinstituts
- Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sog. Riester-Rente) ZVK oder VBL
- Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden – Sozialversicherungsnummer einreichen
für Anerkennung des Entlastungsfreibetrags:
- Nachweis, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht
- Nachweis von Bundesknappschaft bzw. Haushaltsscheckverfahren
- Rechnung mit Material und Lohnanteil und Bankeinzahlungsbeleg dazu einreichen.
Ihre Steuerberaterin