Leichlingen Steuerberaterin Grunwald

Steuern sind eine individuelle und sehr persönliche Angelegenheit - Gut beraten in

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Steuerberatung Ihr Grunwald Team
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Steuerberaterin Grunwald Leichlingen
Steuerberaterin Grunwald
   
Geld sparen mit Steuererklärung

Nachweise


Wir freuen uns über Ihr zukünftiges Vertrauen.

Werbungskosten Aufstellung für Arbeitnehmer.

Fahrtkosten zur Arbeitsstätte:

  • Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig 0,30 €/km (einfache Entfernung) bis max. 4.500 €.
  • Mit eigenem Pkw keine Begrenzung, aber sofern Kosten über 4.500 € entstehen, besteht Nachweispflicht (z.B. Inspektionsrechnungen, TÜV- oder DEKRA-Bericht). Tatsächliche Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern Aufwendungen höher als 4.500 € oder wenn unterschiedliche Verkehrsmittel (Pkw und öffentliche Verkehrsmittel) genutzt werden.
Wenn Sie einen
Firmenwagen privat nutzen: Nachweis über die monatliche Besteuerung (Gehaltsabrechnung).
  • Sollten Sie einen fremden Pkw für Fahrten zur Arbeitsstätte nutzen, so reichen Sie bitte auch eine „Zustimmungserklärung“ des Eigentümers mit ein.
  • Wenn Sie Mitfahrerer sind: Name und Anschrift des Fahrers, evtl. Aufstellung, wenn abwechselnd gefahren wird.
  • Lohnzettel bei Firmen-Pkw bzw. Abzug von Arbeitsmaterialien und Reinigung von Arbeitskleidung
  • Sammelbeförderung: Wenn an den Arbeitgeber ein Entgelt zu entrichten ist, Nachweis dazu einreichen.
  • Nachweise/Belege über evtl. Unfallkosten
  • Nachweise/Bescheinigungen über Dienstreisen, wechselnde Einsatzstellen, selbstgetragene Ausbildungs- und Fortbildungskosten, für die kein oder ein nicht ausreichender Kostenersatz gewährt wurde.
Fahrtenbuch:
  • Datum/Uhrzeit –
  • Abfahrt/Rück¬
  • betrieblicher Anlass –
  • gefahrene Kilometer mit eigenem Pkw bzw. Firmen-Pkw.
Über die steuerlichen Erleichterungen, können wir Sie gern in einem persönlichen, diskreten Gespräch beraten.
Sonstige Aufwendungen
(mit Nachweisen)

  • wie Lehrgangsgebühren, Kosten für Fachbücher etc. Die entsprechenden Formulare halten wir für Sie bereit. Erstattungen vom Arbeitgeber bzw. Zuschüsse vom Arbeitsamt usw. sind anzurechnen.
  • Bei mehr als 20.000 km im Jahr: Heben Sie als Nachweis die Werkstattrechnungen auf und notieren Sie die Kilometerstände.
  • Nachweise über Bewerbungskosten (Fotos, Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten etc.)

Umzug aus beruflichen Anlass:

  • Kostenaufstellung mit Belegen über die Kosten eines aus beruflichen Gründen veranlassten Umzugs oder einer doppelten Haushaltsführung
  • Mietvertrag am Arbeitsort,
  • Hotelkosten,
  • Fahrtkosten (Entfernung Wohnung
  • – Arbeitsort, Anzahl der Heimfahrten, Fahrausweise bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.))

weitere Kosten: Beiträge und Versicherungen

  • Nachweis über die im Kalenderjahr gezahlten Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für sonstige Berufsverbände
  • Nachweis (z.B. Police und Zahlungsbeleg) über die Kosten einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung
  • Police und Versicherungsbedingungen für eine Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr, Rechtschutzversicherung (beruflicher Anteil)
  • Bescheinigung des Versicherers über den beruflichen Anteil des Beitrags zu einer Rechtsschutzversicherung

 Arbeitszimmer:

  • Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer/eine beruflich genutzte Arbeitsecke:
  • Anschaffungskosten für Mobiliar des Arbeitszimmers,
  • Beschreibung von Grund, Dauer und Anlass der beruflichen Nutzung
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist
  • bei eigenem Haus: Anschaffungs-/Herstellungskosten des Gebäudes, Quadratmeter-Angaben, Nebenkosten;
  • bei Mietwohnung: Skizze der Wohnung mit Quadratmeter-Angaben, Mietvertrag, Belege über Umlagen

Fachliteratur, Berufskleidung, Arbeitsmittel

  • Nachweise/Belege über Aufwendungen für Fachbücher (Titel muss ersichtlich sein), typische Berufskleidung, beruflich notwendige Arbeitsmittel wie Aktenschrank, Schreibtischzubehör, PC etc.


Sachleistungen des Arbeitgebers

  • Bescheinigung des Arbeitgebers (soweit auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt) über die in 2013 gezahlten Beträge für Auslösung, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit etc.


Rechnungen Ihres Steuerberater´s 

  • Steuerberaterkosten/Belege zu Kosten für arbeitsrechtliche Rechtsberatung bzw. Prozesskosten
  • Wer keinen Ermäßigungsantrag stellt, kann die Steuervergünstigung

Die entsprechenden Steuer - Formulare halten wir für Sie bereit.

Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, sprechen Sie das Thema am besten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung an oder vereinbaren Sie separat einen Termin mit uns.

STEUERERKLÄRUNG
   

Marion Grunwald Steuerberaterin in Leichlingen Rheinland


02175889726
Alte Holzer Str. 13
42799 Leichlingen
NRW