- Erstellung von Steuererklärungen,
- Steuerplanung und –gestaltung,
- Vertretung in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht
- Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Das Authentifizierungsverfahren
- Bei diesem Verfahren muss keine komprimierte Steuererklärung mit Unterschrift mehr eingereicht werden. Denn der Empfänger der Daten (das Finanzamt) erkennt durch die Authentifizierung zweifelsfrei, wer der Sender ist. Die Authentifizierung trägt somit den erhöhten Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Technik Rechnung. Dieses Übermittlungsverfahren gewährleistet ein Maximum an Datensicherheit.
- Das persönliche elektronisches Zertifikat dient insbesondere als persönliche Unterschrift für die elektronische Steuererklärung, so dass die Einreichung eines Papierausdrucks nicht erforderlich ist. In Verbindung mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in Elster Formular integrierten Anlage EÜR iist damit für viele Steuerbürger die komplett papierlose Steuererkärung möglich.
Die Finanzverwaltung bietet die Zertifizierung in drei Sicherheitsstufen an:
- ELSTER Basis-Zertifikat
- ELSTER Spezial-Zertifikat
- ELSTER Plus-Zertifikat
steuerberaternden Tätigkeiten