Leichlingen Steuerberaterin Grunwald

Steuern sind eine individuelle und sehr persönliche Angelegenheit - Gut beraten in

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Steuerberaterin Grunwald
   
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Worüber wollen Sie mit Ihrem

Steuerberater / Steuerberaterin

sprechen?

  • haushaltsnahe Beschäftigungen · Dienstleistungen · Handwerkerleistungen
  • Übertragung von Immobilieneigentum
  • Steuerberatungskosten
  • Ausbildungskosten für die eigene Berufsausbildung · Kündigung von Lebensversicherungen · Optimierung der Freistellungsaufträge · Übertragung von · Steuervergünstigungen für Kinder · Geldvermögen r
  • Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung · Auslandskapitalanlagen/Finanzinnovationen · Private Veräußerungsgeschäfte · steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen
  • Werbungskosten als Arbeitnehmer
  • Steuerpflicht von Rentnern · Einordnung der Rente in die Besteuerungssystematik · Einbeziehung Kapitalerträge
  • Vermietung unter nahen Angehörigen · Ferienwohnung
  • Übertragung eines Familienheims

Thema Beratungsbedarf

  • Allgemeine haushaltsnahe Beschäftigungen (Haushaltshilfe) zur Erledigung von typischen Arbeiten der Hausarbeit und zur Betreuung von Kindern, Kranken, Alten und pflegebedürftigen Personen des Haushalts Erbringung allgemeiner haushaltsnaher Dienstleistungen durch Dienstleister wie Aufwendungen für Reinigungs- und Putzdienste (beispielsweise Straßen-, Haus-, Wohnungs- oder Teppich-/Bodenreinigung),
  • Aufwendungen für die Gartenpflege,
  • Aufwendungen für die Durchführung von Streich- und Tapezierarbeiten, Behebung von kleineren Schäden, Rahmen eines Umzugs, die durch die Beauftragung einer Umzugsspedition entstehen,
  • Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen des Haushalts etc.
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen rund um den Privathaushalt wie für die Inanspruchnahme von Wartungs-, Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen (wie Heizung, Schornsteinfeger etc.), die Reparatur von Haushaltsgeräten etc. in einem inländischen Privathaushalt des Steuerpflichtigen
  • Zusätzliche Steueroptimierung durch Verteilung der Zahlung

    auf zwei Jahre und gegebenenfalls Aufteilung der Rechnung auf die Bereiche nach § 35a Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG

Steueroptimierte Übertragung von Immobilieneigentum

und steueroptimierte Vorgehensweise bei Immobilieninvestitionen/Reparaturen etc. Exakte Gewichtung und Zuordnung der Steuerberatungskosten mit Rechnungsaufteilung zur Erreichung des höchstmöglichen Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben Gestaltung/Geltendmachung von Ausbildungskosten für die eigene Berufsausbildung Optimierung bei der Kündigung von Lebensversicherungen Inanspruchnahme kindbedingter Steuervergünstigungen Optimierung der Freistellungsaufträge Steuerminimierung durch Übertragung von Vermögen (insbesondere aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht, hier insbesondere zur Ausnutzung der Zehnjahresfrist) auf die Kinder, soweit sinnvoll/gewünscht Investition in steueroptimierte Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung (beispielsweise Zinszahlung in den Folgejahren/Niedrigsteuerjahren) Erwerb von steueroptimierten Auslandskapitalanlagen/Finanzinnovationen zur Realisierung niedrig besteuerter oder steuerfreier Anlagegewinne Steueroptimierung bei privaten Veräußerungsgeschäften (Gewinne oder Verluste) aus An- und Verkauf von Wertpapieren (gilt nicht für Kapitalgesellschaftsanteile) Überprüfung von Möglichkeiten, anstatt zukünftiger Bruttolohnerhöhungen steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen zu vereinbaren Gestaltungsberatung zu den Werbungskosten als Arbeitnehmer wie Ausbildungskosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung. etc.

  • Prüfung der Steuerpflicht von Rentnern aufgrund der Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 - Besonders wichtig: Prüfung eventueller Nacherklärungspflichten für Vorjahre Überprüfung der korrekten Einordnung der jeweiligen Rente in die Besteuerungssystematik der Besteuerung der Alterseinkünfte
  • Überprüfung, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Steuererklärung günstiger als Abgeltung­steuer ist Steueroptimierung durch die verbilligte Vermietung unter nahen Angehörigen Gestaltungsberatung zur Ferienwohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuerminimierung durch Übertragung eines Familienheims auf den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht),

    Wer keinen Ermäßigungsantrag stellt, kann die Steuervergünstigung spätestens bei der Einkommensteuerveranlagung beanspruchen.

    Ich stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Über die steuerlichen Erleichterungen, die der Staat in solchen Fällen anbietet, können wir Sie gern in einem persönlichen, diskreten Gespräch beraten.
Informationen & Wissenswertes
   

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